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Missi Dominici

Missi Dominici ist der Name einer Klasse außergewöhnlicher Kommissare, die von den Karlowinger Dynastien geschickt wurden. zu verschiedenen Teilen ihrer Herrschaften für verschiedene Zwecke der zivilen und kirchlichen Regierung. Die Bedeutung dieser Offiziere wurde von Karl dem Großen erheblich gesteigert, der sie als wirksames Mittel einsetzte, um die gefährliche Macht der Herzöge einzudämmen; aber die Bedeutung, die diesen Würdenträgern beigemessen wurde, die sich unter Pepin als gefährlich für die königliche Autorität erwiesen hatten, Charles bemühte sich, sie zu schwächen, und zerstören Sie ihre Macht insgesamt, indem sie ihre Aufsichtsfunktionen über die Gerichtsbarkeit der Grafen übertragen, die Verwaltung der Bischöfe, usw., zu dem. missi dominici. Das ganze Reich wurde dementsprechend in Bezirke (Missatica, legationes) aufgeteilt, die im Allgemeinen mit der Provinz eines Metropoliten zusammenfielen. Die Missi erhielten spezielle Anweisungen zu den verschiedenen Punkten ihrer Mission. So groß war die Bedeutung, die der Kaiser der sorgfältigen Ausführung seiner Entwürfe beimaß, dass er zu den schriftlichen Anweisungen, die er seinen reisenden Vertretern immer gab, häufig mündliche Erklärungen und Diskussionen hinzufügte. So wurde die Missi das Organ, durch das die Zentralbehörde die Verwaltung des ganzen Reiches leitete; und es gab in der Tat keinen Teil der Regierungsangelegenheiten, der ihrer Zuständigkeit völlig entzogen war. Ihre Hauptaufgaben waren wie folgt:

(1) Dafür zu sorgen, dass die Gesetze sowohl des Staates als auch der Kirche eingehalten wurden.

(2) Zur Überwachung der Gerichtsbarkeit. In welcher Ursache oder Klage auch immer es keine Entscheidung des Gerichts gab, die Entscheidung wurde von der Missi erwartet; Sie erhielten auch Beschwerden gegen die Gerichte. Zu diesem Zweck hielten sie viermal im Jahr Sitzungen an verschiedenen Orten ab. Sie ernannten Meliores et veteriores, deren Aufgabe es war, die Verbrechen, Übertretungen usw. anzuprangern., das hatte sich herausgestellt. (3) Die Ausführung der Gesetze über die Armee zu überwachen und die Geldstrafe von sechzig Solidi (heribannum) von den Säumigen zu fordern. (4) Die Besitztümer des Staates und der Kirche allgemein zu überwachen und Register und Beschreibungen davon zu machen. Um diese Maßnahmen durchzuführen, hielt die Missi eine Art Diät (placita provincia) ab, und bei diesen Sitzungen mussten der obere Klerus, die Grafen und einige andere Offiziere unter Strafe des Heribam erscheinen. Diejenigen, die auf ihrer Ablehnung beharrten, wurden dem König denunziert.

Von den Missi wurde erwartet, dass sie ausführlich über ihre Mission vor Gericht berichten. In schwierigen Angelegenheiten, von denen sie sich weigerten, die Verantwortung zu übernehmen, wurde die Entscheidung dem König überlassen. Jeder, dem das Gericht und die Missi Gerechtigkeit verweigert hatten, hatte immer zum König gegriffen. Um der Missi genügend Autorität zu geben, wurde ihnen das Recht eingeräumt, die Geldstrafe des Heribanns zu verhängen; und die Ungehorsamen wurden sogar mit dem Tod bedroht. Entschädigungen wurden ihnen für die Kosten ihrer Reisen gewährt. Siehe Franc. de Roye, De Missis dominicis, eorun officio et potestate; Neuhauss, De Ein Fräulein. domin. ad disciplin. publ. (Leipzig, 1744, 8vo). (J.H.W.)