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Randolph County, North Carolina

Sie befinden sich NICHT auf der offiziellen Deeds.com , eine private Website, die keiner Regierungsbehörde angeschlossen ist.

North Carolina – Randolph County Recorder Information

Das Register of Deeds ist verantwortlich für die Aufzeichnung und Pflege von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Immobilien in Randolph County.

Aufnahmegebühren

Urkunden und alle anderen Dokumente: 26,00 USD für die ersten 15 Seiten, 4,00 USD für jede weitere Seite
Treuhandurkunden: 64 USD.00 für bis zu 35 Seiten und $4,00 für jede weitere Seite
Zusätzliche (Multi-Instrument): $10,00
Nicht-Standard-Dokumente: $25,00 zusätzlich zu den Aufnahmegebühren für Dokumente, die
sind nicht in Übereinstimmung mit den Aufzeichnungsstandards.
Effektive 10/01/15, ein Instrument, das übermäßige Aufzeichnungsdaten enthält, kostet $ 2,00 für jede Partei, die in dem Instrument über 20 aufgeführt ist.
Darüber hinaus muss die Verbrauchsteuer in der Anmeldegebühr für eine Urkunde enthalten sein. Verbrauchsteuerstempel sind $ 1 auf jeden $ 500 oder Bruchteil davon der Gegenleistung oder des Wertes der Zinsen oder des Eigentums, exklusive des Wertes eines Pfandrechts oder einer Belastung, die zum Zeitpunkt des Verkaufs auf dem Grundstück verbleiben.
Gebühren für Eid des Notars: $ 10.00
Beglaubigte Dokumente (schließt Vitals): $ 5.00 erste Seite, $ 2.00 jede weitere Seite

Dokument Formatierungsanforderungen

* Dokumente sollten auf 8,5 x 11-Zoll-Weißbuch oder 8,5 x 14-Zoll-Weißbuch sein.
* Schwarze Tinte sollte mit einer Schriftgröße nicht kleiner als 9 Punkt verwendet werden. Leerzeichen in einem Instrument können in Pen vervollständigt werden, und Korrekturen können auch in Pen vorgenommen werden.
*Der obere Rand der ersten Seite sollte einen 3-Zoll-Rand haben. Alle anderen Ränder auf der ersten Seite und alle Ränder auf nachfolgenden Seiten sollten mindestens 1/2 Zoll betragen.
* Geben Sie oben auf der ersten Seite unter dem 3-Zoll-Rand den Titel des Instruments an (d. H. Garantieerklärung, Kündigungserklärung usw.)
*Text sollte nur auf einer Seite der Seite sein.
*Eine Person, die ein Instrument zur Registrierung vorlegt, muss dem Urkundenregister den fälligen Steuerbetrag melden. Es ist die Pflicht der Person, die das Instrument zur Registrierung vorlegt, den korrekten Steuerbetrag zu melden. Bevor das Instrument registriert werden kann, muss das Register der Taten die fällige Steuer sammeln und das Instrument kennzeichnen, um anzuzeigen, dass die Steuer gezahlt worden ist und die Höhe der gezahlten Steuer.