Selbstüberweisung von Ärzten
Code of Medical Ethics Opinion 9.6.9
Geschäftsvereinbarungen zwischen Ärzten auf dem Gesundheitsmarkt haben das Potenzial, Patienten zu helfen, indem sie die Qualität der Versorgung und den Zugang zu Gesundheitsdiensten verbessern. Diese Vereinbarungen können jedoch auch ethisch herausfordernd sein, wenn sie Möglichkeiten zur Selbstüberweisung schaffen, bei denen die medizinischen Interessen der Patienten mit den finanziellen Interessen der Ärzte in Konflikt geraten können. Solche Vereinbarungen können ein starkes Bekenntnis zur Professionalität in der Medizin sowie das Vertrauen in den Beruf untergraben.Im Allgemeinen sollten Ärzte Patienten nicht an eine Gesundheitseinrichtung verweisen, die sich außerhalb ihrer Praxis befindet und in der sie keine direkte Pflege oder Dienstleistungen erbringen, wenn sie ein finanzielles Interesse an dieser Einrichtung haben. Ärzte, die rechtlich zulässige Vertragsbeziehungen eingehen – einschließlich Erwerb von Eigentums- oder Beteiligungsrechten an Gesundheitseinrichtungen, Produkten oder Geräten; oder Dienstverträge in Gruppenpraxen – wird erwartet, dass sie ihre Verantwortung gegenüber den Patienten zuerst wahrnehmen.
Wenn Ärzte Vereinbarungen treffen, die Möglichkeiten zur Selbstüberweisung bieten, müssen sie:
- Sicherstellen, dass Überweisungen auf objektiven, medizinisch relevanten Kriterien beruhen.Stellen Sie sicher, dass die Vereinbarung so strukturiert ist, dass der Zugang zu angemessenen, qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen oder -produkten verbessert wird.
- Liegt im Rahmen des anwendbaren Rechts.
- Verlangt nicht, dass Mitinhaber / Investoren Empfehlungen an das Unternehmen richten oder anderweitig Einnahmen als Bedingung für die Teilnahme generieren.
- Verbietet Ärzten/Investoren nicht, an konkurrierenden Einrichtungen oder Dienstleistungen teilzunehmen oder Patienten an diese zu verweisen.
- Hält sich an faire Geschäftspraktiken vis-à—vis der medizinischen Fachwelt – zum Beispiel, indem sichergestellt wird, dass die Vereinbarung Investitionen von nichtreferenzierenden Ärzten nicht verbietet.
- Sicherstellen, dass der finanzielle Nutzen nicht vom Überweisungsvolumen des Arztes / Eigentümers / Investors für Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten abhängt
- Einrichtung von Mechanismen zur Überprüfung der Nutzung zur Überwachung der Überweisungspraktiken
- Ermittlung oder, wenn möglich, alternativer Vorkehrungen für die Versorgung des Patienten, wenn Konflikte nicht angemessen gemanagt / gemildert werden können
AMA Prinzipien der medizinischen Ethik: II, III, VIII
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Code of Medical Ethics: Professionelle Selbstregulierung
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Inhaltsverzeichnis
- Kodex für medizinische Ethik Stellungnahme 9.6.9
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