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Utah Verwaltungscode

R714. Öffentliche Sicherheit, Highway Patrol.

In Kraft getreten am 1. Januar 2020

Inhaltsverzeichnis

  • R714-158-1. Behörde.
  • R714-158-2. Zweck.
  • R714-158-3. Virendefinitionen.
  • R714-158-4. Sicherheitskontrollstation erlaubt.
  • R714-158-5. Gebäude- und Ausrüstungsanforderungen.
  • R714-158-6. Sicherheits-Inspektor-Zertifikate.
  • R714-158-7. Erneuerung von Zertifikaten.
  • R714-158-8. Sicherheitsinspektor Trainingsprogramm.
  • R714-158-9. Allgemeine Anforderungen an das Sicherheitsinspektionsprogramm.
  • R714-158-10. Inspektionszertifikate, Aufkleber und Aufkleberberichte.
  • R714-158-11. Gründe für die Verweigerung, Aussetzung, oder Widerruf der Stationserlaubnis oder des Inspektorzertifikats.
  • R714-158-12. Adjudikative Verfahren.
  • R714-158-13. Verfahren zur Schließung der Sicherheitsinspektionsstation.
  • SCHLÜSSEL
  • Datum des Inkrafttretens oder der letzten wesentlichen Änderung
  • Fortsetzungsmitteilung
  • Genehmigung, Umsetzung oder Auslegung von Gesetzen

R714-158-1. Behörde.

Diese Regel ist durch Unterabschnitt 53-8-204 (5) autorisiert.

R714-158-2. Zweck.

Der Zweck dieser Regel besteht darin, Standards für die Verwaltung und Durchsetzung des Sicherheitsinspektionsprogramms gemäß Titel 53, Kapitel 8, Teil 2 festzulegen.

R714-158-3. Virendefinitionen.

(1) Die in dieser Regel verwendeten Begriffe sind in den Abschnitten 53-8-102, 53-8-202 und den Federal Motor Carrier Safety Regulations in Unterkapitel B, Kapitel III, Untertitel B des Code of Federal Regulations Titel 49 – Transportation definiert.

(2) Zusätzlich:(a) „Agenturmaßnahme“ bezeichnet eine schriftliche Verwarnung, Aussetzung, Widerruf oder Ablehnung einer Zertifizierung, Lizenz oder eines Antrags.

(b) „Antragsteller“ bedeutet eine Person, die bei der Abteilung eine Genehmigung oder ein Zertifikat beantragt hat;

(c) „Zertifikat“ bedeutet die Genehmigung eines Sicherheitsinspektors zur Durchführung von Sicherheitsinspektionen;

(d) „Verurteilung“ bedeutet eine Schuldentscheidung in Bezug auf kriminelles Verhalten, einschließlich:

(i) eine Schuldfeststellung durch ein Gericht oder eine Jury;

(ii) ein Schuldbekenntnis;

(iii) ein Plädoyer von nolo contendere; oder

(iv) ein Plädoyer, das bis zum erfolgreichen Abschluss einer Probezeit in Ruhe gehalten wird;

(e) „Abteilung“ bezeichnet die Fahrzeugsicherheitsinspektionsabteilung der Utah Highway Patrol;

(f) „Flottenstation“ bezeichnet eine Station, die nur Sicherheitsinspektionen an Fahrzeugen durchführt, die sich im Besitz derselben Firma befinden oder von dieser geleast wurden, der die Station gehört;

(g) „Inspektionszertifikat“ bezeichnet das Inspektionszertifikat, das ausgestellt wird, wenn ein Fahrzeug die Anforderungen des Inspektionsprogramms besteht oder nicht erfüllt;

(h) „Lizenznehmer“ bedeutet eine Person, die von der Abteilung eine Genehmigung oder ein Zertifikat erhalten hat;

(i) „OEM“ bedeutet Originalgerätehersteller;

(j) „Online-Inspektionsprogramm“ bedeutet das webbasierte Inspektionsprogramm, mit dem Sicherheitsinspektionen aufgezeichnet werden;

(k) „Genehmigung“ bedeutet die Genehmigung einer Person zum Betrieb einer Station;

(l) „Widerruf“ bedeutet den dauerhaften Entzug eines Zertifikats oder einer Genehmigung;

(m) „Inspektor“ bedeutet eine Person mit einem gültigen Zertifikat, die bei einer lizenzierten Station beschäftigt ist;

(n) „Station“ bezeichnet eine Geschäfts- oder Regierungseinrichtung in Utah, die von einem gültigen Genehmigungsinhaber verwaltet oder betrieben wird und Sicherheitsinspektionen durchführt;

(o) „Federung“ bedeutet den vorübergehenden Entzug eines Zertifikats oder einer Genehmigung;

(p) „Aufkleber“ bezeichnet einen Sicherheitsinspektionsaufkleber, der von der Abteilung an eine Station verteilt wird, die ihn an einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.001 Pfund oder mehr anbringt oder unabhängig von der Gewichtsbewertung mit einem Druckluftbremssystem ausgestattet ist, wenn dieses Fahrzeug die Sicherheits-Inspektions-Anforderungen;

(q) „Aufkleberbericht“ bezeichnet das Inspektionsdokument, das ausgestellt wird, wenn ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.001 Pfund oder mehr oder ein Fahrzeug, das unabhängig von der Gewichtsbewertung mit einem Druckluftbremssystem ausgestattet ist, die Sicherheitsinspektionsanforderungen nicht erfüllt oder erfüllt; und

(r) „Utah Interactive“ bezeichnet das Unternehmen, das mit der Division einen Vertrag über die Einrichtung und Erleichterung des Online-Inspektionsprogramms abgeschlossen hat.

R714-158-4. Sicherheitskontrollstation erlaubt.

(1) Um eine neue Genehmigung zu erhalten oder eine aktuelle Genehmigung beizubehalten, muss ein Antragsteller:

(a) einen Stationsleiter beschäftigen, der über ein gültiges Zertifikat verfügt;

(b) eine Bürgschaft in Höhe von 10.000 USD oder eine Garagenversicherung für die Station abschließen und aufrechterhalten, die der Genehmigungsinhaber verwalten oder betreiben möchte, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungs- oder Flottenstation;

(c) Eine gültige Geschäftslizenz für die Station erwerben und aufrechterhalten, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungsstation;

(d) eine gültige Gewerbeanmeldung des Handelsministeriums von Utah für die Sicherheitsinspektionsstation, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, zu erhalten und aufrechtzuerhalten, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungsstation; und

(e) Melden Sie die Station nach Erhalt der Genehmigung durch die Abteilung für das Online-Inspektionsprogramm an.

(2)(a) Ein Antragsteller, der eine Sicherheitsinspektionsstation leiten oder betreiben möchte, muss der Abteilung ein ausgefülltes Genehmigungsantragspaket vorlegen.

(b) Das Genehmigungsantragspaket muss Folgendes enthalten:

(i) ein ausgefülltes Genehmigungsantragsformular, das von der Abteilung zur Verfügung gestellt wird;

(ii) eine nicht erstattungsfähige Genehmigungsantragsgebühr, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungsstation;

(iii) Nachweis einer Bürgschaft in Höhe von 10.000 USD oder einer Garagenversicherung für die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungs- oder Flottenstation;(iv) Dokumentation einer gültigen Geschäftslizenz für die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungsstation; und(v) Dokumentation einer gültigen Geschäftsregistrierung des Utah Department of Commerce für die Sicherheitsinspektionsstation, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierungsstation.

(3)(ein) Nach Erhalt eines ausgefüllten Antragspakets, Die Abteilung überprüft die Materialien, um festzustellen, ob der Antragsteller für eine Genehmigung in Frage kommt.

(b) Die Abteilung kann zusätzliche Informationen anfordern, um festzustellen, ob der Antragsteller für eine Genehmigung in Frage kommt.(4) Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen überprüft die Abteilung die Station, die der Genehmigungsinhaber verwalten oder betreiben möchte, um festzustellen, ob die Station die Anforderungen des Sicherheitsinspektionsprogramms erfüllt.

(5)(a) Wenn die Abteilung feststellt, dass der Antragsteller alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt hat, erteilt die Abteilung dem Antragsteller die Genehmigung.

(b) Die Genehmigung ist nicht übertragbar.

(6)(a) Wenn die Abteilung feststellt, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, stellt die Abteilung dem Antragsteller ein Ablehnungsschreiben aus.(b) In dem Ablehnungsschreiben sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben und anzugeben, dass der Antragsteller die Angelegenheit gemäß Abschnitt 11 dieser Regel überprüfen lassen kann.

R714-158-5. Gebäude- und Ausrüstungsanforderungen.

(1) Um für eine Genehmigung in Frage zu kommen oder eine Genehmigung beizubehalten, müssen das Gebäude und der Standort der Inspektionsstation die folgenden Bedingungen erfüllen:

(a) Das Gebäude kann die zu inspizierenden Fahrzeuge aufnehmen;

(b) Das Gebäude hat einen ebenen Beton- oder Asphaltboden; und

(c) Der Standort verfügt über ein Geschäftszeichen für eine dauerhafte Konstruktion, das den im Antrag auf Geschäftsstation aufgeführten Firmennamen ordnungsgemäß anzeigt, es sei denn, die Station, die der Antragsteller verwalten oder betreiben möchte, ist eine Regierung oder Fleet Station.

(2) Eine Inspektionsstation muss über die folgenden Werkzeuge und Ausrüstungen verfügen:

(a) eine aktuelle Hardcopy des Sicherheitsinspektionshandbuchs oder eine elektronische Kopie, die als Datei auf einen Stationscomputer heruntergeladen wurde;

(i) Der Online-Zugriff auf das Handbuch erfüllt diese Anforderung nicht;

(b) die zur Durchführung einer Inspektion erforderlichen Handwerkzeuge;

(c) ein Hebezeug, das alle vier Reifen gleichzeitig vom Boden heben kann;

(i) Stationen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb waren, sind von dieser Anforderung ausgenommen, aber die Station muss über ein Hebezeug oder einen schweren Wagenheber mit Wagenheberständern verfügen;

(d) Messlehren und -instrumente zur Bestimmung der Mindestspezifikationen im Inspektionsprozess;

(e) ein zweiteiliges zugelassenes Belichtungsmesserset, das die Lichtdurchlässigkeit von Fenstern mit einem Minimum von +/- 3% messen kann;

(f) eine Messuhr zur Messung der Toleranzen von Kugelgelenk- und Aufhängungskomponenten;

(g) ein Reifenprofiltiefenmesser;

(i) für Reifenprofiltiefenmesser kann ein genietetes Bremsbelagmessgerät verwendet werden;

(h) ein Reifendruckmessgerät;

(i) ein Maßband; und

(j) die folgenden Bremsmessgeräte:

(i) verklebt;

(ii) vernietet;

(iii) Scheibenbremsbelag;

(iv) Rotor; und

p>(v) Trommel.

(3) Eine Inspektionsstation, die Inspektionen an schweren Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Bussen durchführt, muss über folgende Werkzeuge und Ausrüstungen verfügen:

(a) ein Hebezeug;

(b) ein zweiteiliger, von der Abteilung zugelassener Belichtungsmesser;

(c) Handwerkzeuge einschließlich Schraubenschlüssel, Schraubendreher und Ratschen;

(d) eine Messuhr zur Messung der Toleranzen von Kugelgelenk- und Aufhängungskomponenten;

(e) ein Reifenprofiltiefenmesser;

(f) eine aktuelle Hardcopy des Safety Inspection Manual oder eine elektronische Kopie, die als Datei auf einen Stationscomputer heruntergeladen wurde;

(i) Der Online-Zugriff auf das Handbuch erfüllt diese Anforderung nicht;

(g) ein Reifendruckmesser;

(h) ein King Pin Gauge;

(i) ein Sattelkupplungsprüfgerät;

(j) ein Maßband;

(k) eine aktuelle Kopie der Schulbusstandards und des Inspektionshandbuchs, wenn die Station Schulbusse inspiziert; und

(l) die folgenden Bremsbeläge:

(i) verklebt;

(ii) vernietet;

(iii) Scheibenbremsbelag;

(iv) Rotor; und

(v) große Trommel.(4) Die Abteilung kann eine Ausnahme von den Mindestanforderungen dieses Abschnitts auf schriftlichen Antrag des Antragstellers oder Lizenznehmers gewähren, aus dem mildernde Umstände hervorgehen, die die Ausnahme rechtfertigen.

R714-158-6. Sicherheits-Inspektor-Zertifikate.

(1) Um für ein Zertifikat in Frage zu kommen, muss ein Antragsteller:

(a) mindestens 18 Jahre alt sein; und

(b) an der Schulung zum Sicherheitsinspektor teilnehmen und diese erfolgreich abschließen.

(2)(a) Ein Antragsteller, der Sicherheitsinspektionen durchführen möchte, muss der Abteilung ein ausgefülltes Zertifikatsantragspaket vorlegen.

(b) Das Antragspaket muss Folgendes enthalten:

(i) ein von der Abteilung ausgefülltes Antragsformular für Zertifikate;

(ii) eine nicht erstattungsfähige Antragsgebühr für Zertifikate;

(iii) einen Reisepass, eine Kopie eines gültigen Führerscheins oder einen Personalausweis, der von einer Landesregierung in den Vereinigten Staaten oder einem ihrer Gebiete ausgestellt wurde, um die Identität des Antragstellers zu überprüfen; und

(iv) Dokumentation, dass der Antragsteller die Schulung zum Sicherheitsinspektor besucht und erfolgreich abgeschlossen hat.

(3)(a) Nach Erhalt eines ausgefüllten Antragspakets überprüft die Abteilung die Materialien, um festzustellen, ob der Antragsteller für ein Zertifikat in Frage kommt.(b) Die Abteilung kann zusätzliche Informationen anfordern, um festzustellen, ob der Antragsteller für ein Zertifikat in Frage kommt.

(4)a) Stellt die Abteilung fest, dass der Antragsteller alle Voraussetzungen für eine Bescheinigung erfüllt hat, so stellt die Abteilung die Bescheinigung dem Antragsteller aus.

(b) Das Zertifikat ist nicht übertragbar und läuft fünf Jahre ab Ausstellungsdatum ab.

(5)(a) Stellt die Abteilung fest, dass der Antragsteller die Anforderungen für ein Zertifikat nicht erfüllt, stellt die Abteilung dem Antragsteller ein Ablehnungsschreiben aus.(b) In dem Ablehnungsschreiben sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben und anzugeben, dass der Antragsteller die Angelegenheit gemäß Abschnitt 11 dieser Regel überprüfen lassen kann.

R714-158-7. Erneuerung von Zertifikaten.

(1) Um zur Erneuerung eines Zertifikats berechtigt zu sein, muss ein Lizenznehmer die Schulung zum Sicherheitsinspektor innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf des Zertifikats entweder persönlich oder online wiederholen und erfolgreich abschließen.

(2)(a) Ein Lizenznehmer, der ein Zertifikat verlängern möchte, muss der Abteilung ein ausgefülltes Zertifikaterneuerungspaket vorlegen.

(b) Das Zertifikatserneuerungspaket muss Folgendes enthalten:

(i) ein von der Abteilung bereitgestelltes schriftliches Verlängerungsformular;

(ii) eine nicht erstattungsfähige Zertifikatserneuerungsgebühr; und

(iii) Dokumentation Der Inspektor hat die Schulung zum Sicherheitsinspektor innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf des Inspektorenzertifikats entweder persönlich oder online erneut absolviert und erfolgreich abgeschlossen.(3)(a) Nach Erhalt eines ausgefüllten Verlängerungspakets überprüft die Abteilung die Materialien, um festzustellen, ob der Lizenznehmer zur Verlängerung der Genehmigung oder des Zertifikats berechtigt ist.(b) Die Abteilung kann zusätzliche Informationen anfordern, um festzustellen, ob der Lizenznehmer berechtigt ist, das Zertifikat zu erneuern.(4) Wenn die Abteilung feststellt, dass der Lizenznehmer alle Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt hat, erneuert sie das Zertifikat für den Lizenznehmer.

(5)(a) Wenn die Abteilung feststellt, dass der Lizenznehmer die Erneuerungsanforderungen nicht erfüllt, lehnt sie den Erneuerungsantrag für das Zertifikat ab und benachrichtigt den Lizenznehmer schriftlich.(b) In der Ablehnungsmitteilung sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben und anzugeben, dass der Lizenznehmer die Entscheidung durch Einreichung eines schriftlichen Antrags auf Anhörung innerhalb von 30 Kalendertagen gemäß Abschnitt 11 dieser Regel überprüfen lassen kann.

R714-158-8. Sicherheitsinspektor Trainingsprogramm.

(1)(a) Der Schulungskurs für Sicherheitsinspektoren besteht aus einem 16-stündigen Schulungsprogramm, das von einer von der Abteilung genehmigten Bildungseinrichtung angeboten wird.

(b) Die Bildungseinrichtung muss:

(i) über alle erforderlichen Werkzeuge verfügen, um eine Sicherheitsinspektion gemäß den Verwaltungsvorschriften R714-160, R714-161, R714-162 und R714-163 durchzuführen;

(ii) den von der Abteilung genehmigten Lehrplan für Sicherheitsinspektionen unterrichten; und

(iii) die von der Abteilung erstellten Quiz und Abschlusstests verwalten.

(2) Die Schulung zum Sicherheitsinspektor wird von Ausbildern unterrichtet, die Mitarbeiter einer von der Abteilung zugelassenen Bildungseinrichtung sind.

(3) Die Schüler müssen an allen 16 Stunden des Safety Inspector Training Course teilnehmen und den Abschlusstest bestehen, um den Kurs erfolgreich abzuschließen.

(4)(a) Jeder Schüler, der während des Sicherheitsprüfungstrainings Informationen verfälscht oder ein Quiz oder einen Test betrügt, wird vom Kurs ausgeschlossen und darf ihn nicht abschließen.

(b) Ein Schüler, der von einer Sicherheitsüberprüfungsschulung ausgeschlossen wurde, darf die Klasse für einen Zeitraum von einem Jahr nicht wiederholen.

R714-158-9. Allgemeine Anforderungen an das Sicherheitsinspektionsprogramm.

(1) Ein Genehmigungsinhaber ist für die Verwaltung und den Betrieb einer Station verantwortlich und muss:

(a) die erforderliche Ausrüstung an der Station erwerben und warten;

(b) sicherstellen, dass alle Inspektionen an der Station durchgeführt werden und in Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften R714-158-8, R714-160, R714-161, R714-162, R714-163;

(c) Stellen Sie sicher, dass alle Prüfbescheinigungen über das Online-Prüfprogramm ausgestellt werden, es sei denn, das Programm ist vorübergehend nicht verfügbar;

(i) Wenn das Online-Prüfprogramm länger als drei Werktage nicht verfügbar ist, muss die Station die Abteilung kontaktieren;

(d) Bewahren Sie eine Kopie aller Stationsaufzeichnungen für einen Zeitraum von einem Jahr auf, einschließlich Aufzeichnungen über Plattenbremsprüfungen;

(e) Stellen Sie die Station und ihre Aufzeichnungen der Abteilung zur Einsicht zur Verfügung;

(f) Stellen Sie sicher, dass die verfügt über eine ausreichende Versorgung mit Papierprüfbescheinigungen und Aufklebern;

(g) sicherstellen, dass die Papierprüfbescheinigungen und Aufkleber gegen Verlust oder Diebstahl geschützt sind;

(h) fehlende oder gestohlene Papierprüfbescheinigungen oder Aufkleber unverzüglich der Abteilung melden;

(i) die Genehmigung an der Station an einer prominenten Stelle ausstellen, die für die Öffentlichkeit leicht sichtbar ist;

(j) Änderungen des Namens oder der Adresse der Station der Abteilung melden;

(k) Änderungen der Postanschrift des Genehmigungsinhabers der Abteilung melden;

(l) Benachrichtigen Sie die Abteilung, wenn sich die Inspektoren, die an der Station beschäftigt sind, ändern;

(m) Stellen Sie sicher, dass die Station nur den Namen der Station verwendet und anzeigt, die der Abteilung zur Verfügung gestellt wurde; und

(n) Stellen Sie sicher, dass das Utah Interactive-Konto der Station nicht straffällig ist.

(2) Ein Inspektor darf:

(a) unter der Leitung eines Genehmigungsinhabers arbeiten;

(i) Ein Inspektor kann auch Genehmigungsinhaber für dieselbe Station sein;

(b) Inspektionen nur vor Ort an der Station durchführen, die auf der Genehmigung des Arbeitgebers angegeben ist;

(c) Führen Sie alle Inspektionen vollständig durch, wie in den Verwaltungsregeln R714-160, R714-161, R714-162 und R714-163 beschrieben, bevor eine Inspektionsbescheinigung oder ein Aufkleber ausgestellt werden kann oder ein Kunde über Ausschussartikel informiert wird;

(d) Führen Sie alle Sicherheitsinspektionen ehrlich und gründlich durch;

(e) Zwingen Sie keine Kunden oder verkaufen Sie nicht benötigte Teile oder Reparaturen;

(f) das Fahrzeug muss nicht an der Station repariert oder eingestellt werden, an der die Sicherheitsinspektion durchgeführt wurde, Erforderliche Reparaturen können jedoch in jedem vom Kunden ausgewählten Unternehmen durchgeführt werden;

(g) Holen Sie die Genehmigung des Kunden ein, bevor Sie Reparaturen oder Anpassungen vornehmen;

(h) Senden Sie alle Teile, die ersetzt wurden, auf Anfrage an den Kunden zurück;

(i) Zeigen Sie dem Kunden ein Teil, das ersetzt oder repariert werden soll, wenn es nicht zurückgegeben werden kann, auf Anfrage;

(j) Stellen Sie alle Prüfbescheinigungen mit dem Online-Prüfprogramm aus, wenn die Station im Programm registriert ist, es sei denn, das Programm ist vorübergehend;

(k) Geben Sie die Informationen aus einem Papierprüfzertifikat innerhalb von 72 Stunden, nachdem das Programm wieder verfügbar ist, in das Online-Inspektionsprogramm ein;

(l) Verwenden Sie nur den von der Abteilung zugewiesenen Benutzernamen und das Kennwort, wenn Sie das Online-Inspektionsprogramm verwenden, um eine Sicherheitsprüfung abzuschließen;

(m) Füllen Sie alle Sicherheitsprüfprotokolle leserlich aus;

(n) Füllen Sie alle Inspektionszertifikate, Aufkleber und Aufkleberberichte am selben Tag, an dem die Fahrzeuginspektion durchgeführt wird, vollständig aus;

(o) Inspektionen durchführen, Zertifikate ausstellen und Aufkleber an Fahrzeugen nur an der Station anbringen, an der der Inspektor beschäftigt ist, es sei denn, die Inspektion wird an einem staatlichen Notfall-Feuerlöschfahrzeug oder Krankenwagen durchgeführt;

(p) Verkaufen oder übertragen Sie keine Inspektionszertifikate, Aufkleber oder Aufkleberberichte an eine andere Station;

(q) Füllen Sie die Inspektionspapiere aus oder geben Sie die Informationen in das Online-Inspektionsprogramm ein, wenn ein Fahrzeug inspiziert wird;

(r) Vermeiden Sie die Durchführung von Sicherheitsinspektionen an seinen;

(s) melden Sie jede Änderung seiner Postanschrift der Abteilung; und

(t) Benachrichtigen Sie die Abteilung, wenn er oder sie den Arbeitgeber wechselt.

R714-158-10. Inspektionszertifikate, Aufkleber und Aufkleberberichte.

(1) Prüfbescheinigungen werden in Büchern von 50 für PKW / Leicht-LKW, Büchern von 25 für Geländefahrzeuge und Büchern von 25 für Aufkleber und Aufkleberberichte ausgestellt.

(2) Eine Station kann zwei Bücher mit Prüfbescheinigungen für PKW / leichte LKW, vier Bücher mit Prüfbescheinigungen für ATV und vier Bücher mit Aufkleberberichten erwerben, die verwendet werden können, wenn das Online-Prüfprogramm vorübergehend nicht verfügbar ist.

(3) Eine Station darf kein weiteres Buch mit Prüfbescheinigungen oder Prüfberichten erwerben, bis die Station eines der zuvor erworbenen gebrauchten Bücher an die Abteilung zurückgibt.

(4) Unbenutzte Bücher mit Prüfbescheinigungen, Aufkleberberichten oder Aufklebern können zur Erstattung an die Abteilung zurückgegeben werden.

R714-158-11. Gründe für die Verweigerung, Aussetzung, oder Widerruf der Stationserlaubnis oder des Inspektorzertifikats.

(1) Ein Antragsteller oder Lizenznehmer kann aus einem der folgenden Gründe abgelehnt, suspendiert oder widerrufen werden:

(a) eine Verletzung eines Utah State oder Federal Safety Inspection Gesetz, Regel oder Verordnung;

(b) Bereitstellung von falschen oder irreführenden Informationen während:

(i) der Anwendung oder Erneuerung einer Genehmigung oder eines Zertifikats;

(ii) eine Abteilung Untersuchung oder Station Besuch; oder

(iii) eine Verwaltungsanhörung; oder

(c) Verurteilung eines Verbrechens, das Unehrlichkeit, Täuschung oder Diebstahl beinhaltet.(2) Bei der Entscheidung, ob die Verweigerung, Aussetzung oder der Widerruf einer Genehmigung oder eines Zertifikats angemessen ist, berücksichtigt die Abteilung die Vorgeschichte des Antragstellers oder Lizenznehmers mit dem Sicherheitsinspektionsprogramm.(3)(a) Wenn ein Inspektor suspendiert wird, darf er keine Sicherheitsinspektionen durchführen oder sich als Inspektor ausgeben.(b) Wenn ein Genehmigungsinhaber suspendiert wird, darf niemand an der Station des Genehmigungsinhabers Sicherheitsinspektionen durchführen oder die Station als Sicherheitsinspektionsstation darstellen.(c) Ein Antragsteller oder Lizenznehmer, dem ein Zertifikat oder eine Genehmigung verweigert wird, ist möglicherweise nicht berechtigt, sich für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum der Ablehnung erneut zu bewerben.(d) Ein Lizenznehmer, dessen Zertifikat oder Genehmigung widerrufen wird, ist für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Widerrufs nicht berechtigt, ein anderes Zertifikat oder eine andere Genehmigung erneut zu beantragen.

R714-158-12. Adjudikative Verfahren.

(1) Alle in diesem Abschnitt dargelegten Gerichtsverfahren werden informell gemäß Abschnitt 63G-4-202 durchgeführt.(2) Die Abteilung leitet eine Agenturklage gegen einen Antragsteller oder Lizenznehmer mit einer Mitteilung über eine Agenturklage gemäß Abschnitt 63G-4-201 ein.(3)(a) Ein Antragsteller oder Lizenznehmer, der eine Mitteilung über eine Agenturmaßnahme erhält, aus der hervorgeht, dass die Abteilung beabsichtigt, eine Genehmigung oder ein Zertifikat zu verweigern, auszusetzen oder zu widerrufen, kann eine Anhörung beantragen, indem er innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Datum der Mitteilung über eine Agenturmaßnahme einen schriftlichen Antrag auf Anhörung bei der Abteilung einreicht.(b) Eine Anhörung findet vor einem von der Abteilung benannten Anhörungsbeauftragten innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag statt, an dem die Abteilung den rechtzeitigen schriftlichen Antrag auf Anhörung erhält, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen späteren Zeitpunkt.

(c) Wird ein fristgerechter Antrag auf Anhörung gestellt, wird die Klage der Agentur ausgesetzt, bis der Anhörungsbeauftragte der Abteilung eine schriftliche Entscheidung erlässt.(d) In der mündlichen Verhandlung hat der Antragsteller oder Lizenznehmer Gelegenheit zu erläutern, warum die Abteilung keine Maßnahmen ergreifen sollte.(e) Der Anhörungsbeauftragte erlässt innerhalb von zehn Werktagen nach der Anhörung eine schriftliche Entscheidung gemäß Abschnitt 63G-4-203.(4)(a) Ein Antragsteller oder Lizenznehmer kann die Entscheidung des Anhörungsbeauftragten beim Rat anfechten, indem er innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erlass der Entscheidung des Anhörungsbeauftragten Beschwerde bei der Abteilung einlegt.

b) Wird fristgerecht Beschwerde beim Rat eingelegt, so wird die Klage der Agentur ausgesetzt, bis der Rat eine schriftliche Entscheidung erlässt.c) Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der schriftlichen Beschwerde bei der Abteilung findet eine Anhörung vor dem Rat statt, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen späteren Zeitpunkt.(d) In der mündlichen Verhandlung hat der Antragsteller oder Lizenznehmer Gelegenheit zu erläutern, warum die Klage der Abteilung aufgehoben werden sollte.(e) Der Rat erlässt innerhalb von zehn Werktagen nach der Anhörung einen schriftlichen Beschluss gemäß Abschnitt 63G-4-301.(f) Der schriftliche Beschluss des Rates stellt eine endgültige Maßnahme der Agentur dar und unterliegt der gerichtlichen Überprüfung gemäß Abschnitt 63G-4-402.

R714-158-13. Verfahren zur Schließung der Sicherheitsinspektionsstation.

(1) Wenn eine Sicherheitsinspektionsstation ihren Betrieb aufgibt, muss der Manager oder Eigentümer der Station:

(a) der Division das Datum des Inkrafttretens der Schließung mindestens eine Woche vor dem Datum der Schließung mitteilen;

(b) die Durchführung von Sicherheitsinspektionen am Datum der Schließung einstellen; und

(c) innerhalb einer Woche nach dem Datum der Schließung Folgendes an die Division zurückgeben:

(i) die Stationsgenehmigung;

(ii) alle Prüfbescheinigungen;

(iii) alle Aufkleber; und

(iv) alle Aufkleber Berichte.

(2) Die Abteilung annulliert den Online-Zugang zum Fahrzeugsicherheitsinspektionssystem zum Datum des Inkrafttretens der Schließung der Station.

SCHLÜSSEL

Kraftfahrzeugsicherheit, Inspektionen

Datum des Inkrafttretens oder der letzten wesentlichen Änderung

27. September 2016

Bekanntmachung über die Fortsetzung

19. Juni 2017